Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von SowieSo GmbH & Co. KG, Matzelsdorf 31, 93444 Bad Kötzting
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Vertragsbeziehungen zwischen Kunden/Auftraggebern und SowieSo GmbH & Co.KG „Die Werke, Produkte, Lieferungen, sonstige Leistungen und Angebote von SowieSo GmbH & Co.KG erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Auftragserteilung an SowieSo GmbH & Co.KG gilt als Anerkennung dieser AGB, auch ohne ausdrückliche vorherige Einbeziehung. Eine, diesen AGB widersprechende, anderweitige Regelung ist nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden/Auftraggeber und SowieSo GmbH & Co.KG möglich.
1. Geltungsbereich
a.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge zwischen der SowieSo GmbH & Co. KG, Matzelsdorf 31, 93444 Bad Kötzting, Telefon: 09945 94 33 70, E-Mail-Adresse: info@sowieso.team (nachfolgend „wir" oder „SowieSo" genannt) und Kunden, welche Unternehmer sind.
b.) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
c.) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
d.) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
e.) Diese AGB gelten auch für alle gleichgelagerten zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden im Wege eines Rahmenvertrags.
f.) Bei abweichenden oder sich widersprechenden Bedingungen gilt zunächst die Individualvereinbarung, dann der jeweilige konkrete Vertrag inklusive eventueller Anlagen und dann diese AGB.
2. Angebot
a.) Das Angebot über Leistungen von SowieSo wird individuell für den jeweiligen Kunden/Auftraggeber erstellt und hat eine Gültigkeit von vier Wochen ab Erstellungsdatum.
b.) Das Angebot gilt ausschließlich für den Kunden/Auftraggeber, welcher im Angebot bezeichnet ist. Insbesondere gilt das Angebot nicht für Dritte und ist vertraulich zu behandeln.
c.) Mit dem Angebot überreichte Unterlagen, Entwürfe, Muster und ähnliches sind auf Verlangen von SowieSo unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Auftragserteilung.
d.) SowieSo ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
3. Auftrag – Mitwirkungspflichten des Kunden
a.) Die Art des, zwischen dem Kunden/Auftraggeber und SowieSo vereinbarten, Vertrages wird durch den Inhalt des Vertrages geprägt. Ist der Vertrag auf Entwurfsarbeiten oder Erstellung einer kreativen Leistung gerichtet, so handelt es sich um einen Urheberwerkvertrag.
b.) Der Kunde erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen sowie Bereitstellungen in dem erforderlichen Umfang bzw. der benötigten Qualität und zu den vereinbarten Terminen und stellt die benötigten Arbeitsbedingungen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch SowieSo, so ist SowieSo dafür nicht verantwortlich. Eventuelle Liefer- oder Ausführungsfristen von SowieSo verlängern sich entsprechend.
c.) Der Kunde/Auftraggeber hat alleine dafür Sorge zu tragen, dass die Verwendung des Werkes, Produktes bzw. der Leistung dem geltenden Recht entspricht.
d.) Nicht Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung von juristischen Texten, wie Impressum oder Datenschutzerklärungen oder andere rechtsberatende Leistungen. Hierfür kann SowieSo dem Kunden entsprechende Rechtsanwälte benennen.
4. Urheberrechte und Nutzungsrechte
a.) SowieSo besitzt die Urheberrechte an allen eigenständigen, grafischen und gestalterischen Werken.
b.) Der Kunde/Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte an den Arbeiten und Werken von SowieSo für einen vertraglich vereinbarten Zweck auf Dauer und kann sie für Wiederholungen und weitere Auflagen erneut einsetzen.
c.) Die Nutzungsrechte gehen erst zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden/Auftraggeber über.
d.) Eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung ist kostenpflichtig und SowieSo unverzüglich anzuzeigen.
e.) Stellt der Kunde/Auftraggeber Unterlagen wie Reprovorlagen, Texte, Manuskripte, Bildmaterialien und ähnliches zur Verarbeitung, so versichert er, dass Schutzrechte Dritter durch deren Verwendung nicht verletzt werden.
f.) Für Rechte Dritter an durch den Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser alleine. Eine rechtliche Prüfung durch SowieSo findet nicht statt.
g.) Ist der Kunde Betreiber einer durch SowieSo erstellten Internetseite, ist der Kunde für alle Inhalte selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn durch SowieSo die Inhalte (Texte, Grafiken und Bilder) erstellt, gekauft und/oder eingepflegt wurden. SowieSo übernimmt dafür keine Haftung und prüft die Texte weder auf rechtliche Richtigkeit noch Vollständigkeit oder Zulässigkeit.
h.) Beim Einsatz von Software Dritter, z.B. Google oder Facebook, gelten die im Internet einsehbaren Nutzungsrechte der jeweiligen Software. Der Kunde ist für die Einhaltung der dort beschriebenen Bedingungen und Pflichten auch nach DSGVO alleinig verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn SowieSo mit der Umsetzung, Einbindung und Pflege solcher Fremdsoftware beauftragt wurde.
5. Technische und Preisänderungen
Technische Änderungen aufgrund von DIN-/Normänderungen sowie Preisänderungen behalten wir uns vor.
6. Sonderanfertigungen
a.) Sonderanfertigungen nach Ihren Angaben sind in Textform zu bestellen.
b.) Die Einhaltung etwaiger Vorschriften wird von uns nicht geprüft.
c.) Für Druckerzeugnisse gilt die in der Druckindustrie übliche Klausel: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
d.) Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Er hält uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Die von uns zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten Filme, Schablonen, Lithographien, Stanzwerkzeuge, Entwürfe und Digitalisierungen bleiben, auch wenn sie dem Kunden gesondert vollständig oder anteilig berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.
e.) Es besteht für uns keinerlei Verpflichtung, Filme und Digitalisierungen länger als 24 Monate aufzubewahren.
7. Korrekturen/Entwürfe
a.) Grundlage für die Produktion von Druckprodukten, Schildern, Stempeln und sonstigen Erzeugnissen in Sonderanfertigung ist der vom Kunden unterzeichnete Korrekturabzug.
b.) Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages.
8. Druckfreigabe und Prüfungspflicht – Abnahme
a.) Der Auftraggeber hat die zur Korrektur übersandten Unterlagen, Entwürfe und Layouts unverzüglich auf inhaltliche Richtigkeit, generelle Fehlerfreiheit und vertragsgemäße Ausführung zu prüfen.
b.) Der Kunde/Auftraggeber hat nach der Prüfung umgehend etwaige Fehler oder Unrichtigkeiten anzuzeigen.
c.) Die Druckreif- bzw. Fertigungsreiferklärung muss schriftlich erfolgen. Sie kann durch Erklärung samt Unterschrift auf dem Entwurf erfolgen.
d.) Mit der Druckreif- bzw. Fertigungsreiferklärung geht die Haftung für etwaige Fehler, welche bis zur Prüfung aufgetreten oder erkennbar waren, auf den Kunden/Auftraggeber über.
e.) Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
f.) Als abgenommen gilt ein Werk, wenn der Kunde auf eine Abnahmeaufforderung von SowieSo nicht innerhalb von 7 Tagen die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
9. Vergütung
a.) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
b.) SowieSo erstellt generell keine kostenfreien Layouts, Entwürfe, Vorlagen oder ähnliches.
c.) Die jeweils geltenden Stundensätze werden dem Kunden im Rahmen des jeweiligen Angebots mitgeteilt. Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuelle Preisliste von SowieSo.
d.) Bei Projekten ab einem Auftragswert von 500,00 Euro netto ist SowieSo berechtigt, eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes vor Beginn der Arbeiten zu verlangen.
e.) Material, Einkaufsleistungen und Aufträge an Dritte stellt SowieSo zusätzlich in Rechnung.
f.) Die Vergütung für Leistungen ist auch bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages durch den Kunden/Auftraggeber zu tragen. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich dann nach dem Wert der durch SowieSo bereits erbrachten Leistungen.
g.) Bei Zahlungsverzug ist SowieSo berechtigt, Mahnkosten je Mahnstufe wie folgt in Rechnung zu stellen: 2. Mahnung 5,00 Euro, 3. Mahnung 15,00 Euro. Dies gilt unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche.
10. Gewährleistung und Mängel
a.) Der Kunde/Auftraggeber hat Mängel des fertigen Werkes, Produktes bzw. der erbrachten Leistung innerhalb einer Woche SowieSo gegenüber in Textform anzuzeigen.
b.) Die Geltendmachung eines Mangels, welcher schon zum Zeitpunkt der Druck- bzw. Fertigungsfreigabeerklärung vorlag und erkennbar war, ist nicht möglich.
c.) Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl von SowieSo durch Nachbesserung bzw. -lieferung, Neuerstellung bzw. -lieferung oder durch eine andere geeignete Maßnahme. Ein Anspruch des Kunden/Auftraggebers auf Neuerstellung der gesamten Leistung besteht nicht.
d.) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original oder sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucke) nicht beanstandet werden.
e.) Die Geltendmachung von Mängeln, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Werkes, Produktes bzw. der Leistung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.
f.) Die Geltendmachung eines Mangels, welcher auf unsachgemäßer Behandlung des Werkes, Produktes bzw. der Leistung durch den Kunden/Auftraggeber oder Dritte beruht, ist ausgeschlossen.
g.) Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt ein Jahr.
h.) Die vorstehende Einschränkung und Fristverkürzungen gelten nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist von SowieSo beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien oder bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
11. Haftung
a.) SowieSo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder Arglist sowie im Umfang einer gegenüber dem Kunden zugesagten Garantie sowie im Falle der Haftung nach zwingend gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. dem Produkthaftungsgesetz.
b.) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit einer Person haftet SowieSo auch für leichte Fahrlässigkeit unbeschränkt.
c.) Im Übrigen haftet SowieSo bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
d.) Die Haftung von SowieSo ist außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von einem Jahr vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an SowieSo gezahlt hat.
e.) Für Datenverluste haftet SowieSo – außer bei vorsätzlichem oder arglistigem Handeln – nur, wenn der Kunde in regelmäßigen Abständen selbst Datensicherungen durchgeführt hat und nur in dem Umfang, in dem die Daten mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
f.) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
g.) Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden, Neben- und Folgeschäden sowie entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
h.) SowieSo haftet nicht für Vereinbarungen und/oder Vertragsstrafen, die der Kunde mit Dritten eingegangen ist.
i.) SowieSo haftet nicht für den Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Daten auf dem Übertragungsweg.
j.) SowieSo haftet nicht für Inhalte, die der Kunde selbst bereitstellt bzw. anbietet.
k.) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von SowieSo ausgeschlossen.
l.) Soweit die Haftung von SowieSo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
m.) Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist von SowieSo beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien oder bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
12. Lieferung
a.) Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers. Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor.
b.) Die Transport- und Verpackungskosten werden verursachungsgerecht zugeordnet. Dies insbesondere, wenn die Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, damit Sie termingerecht Ihre Ware erhalten.
c.) Bei Lieferverzug besteht keine Schadensersatzpflicht infolge leichter Fahrlässigkeit, sondern nur infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
d.) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
13. Zahlungsbedingungen
a.) Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung durch SowieSo fällig.
b.) Der Kunde/Auftraggeber kommt 15 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
c.) SowieSo kann Vorauszahlungen in voller Rechnungshöhe verlangen, insbesondere bei Neukunden, bei erheblichen Vorleistungen oder wenn die Auftragsdauer 14 Tage überschreitet.
d.) SowieSo kann Leistungen zurückbehalten und die Bearbeitung eines Auftrages einstellen, wenn der Kunde/Auftraggeber sich in Zahlungsverzug befindet.
e.) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Eigentum von SowieSo.
14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
a.) SowieSo hat ein Zurückbehaltungsrecht an den zu erbringenden Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden/Auftraggeber.
b.) Die Aufrechnung durch den Kunden/Auftraggeber ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
15. Eigentumsvorbehalt
a.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum; darüber hinaus gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
b.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen und damit vom Vertrag zurückzutreten.
16. Datenschutz
a.) SowieSo beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
b.) Die Parteien werden gegebenenfalls gesondert einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
c.) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung des Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten.
d.) Die vom Kunden/Auftraggeber gestellten Unterlagen, Manuskripte, Daten und ähnliches werden von SowieSo nicht archiviert.
e.) Bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages kann der Kunde/Auftraggeber die Herausgabe der bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Daten nur kostenpflichtig verlangen.
17. Auflistung als Referenzkunde
SowieSo steht es frei, in Pressemitteilungen oder Referenzlisten oder in eigener Werbung die Öffentlichkeit über eine generelle Zusammenarbeit mit dem Kunden und das beauftragte Projekt zu informieren, z.B. den Kunden durch Auflistung als Referenzkunde auf den Webseiten oder Social-Media-Seiten von SowieSo zu benennen bzw. für den Kunden hergestellte Waren durch Fotos öffentlich wiederzugeben, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in Textform diesem widerspricht.
18. Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand
a.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b.) Vertragssprache ist deutsch.
c.) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder im Inland ohne Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von SowieSo. SowieSo ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
19. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Stand: Juli 2026
© SowieSo GmbH & Co. KG