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neue Rechtsgrundlage für das dynamische Einbinden von externen Tools
neue Rechtsgrundlage für das dynamische Einbinden von externen Tools

Neue Rechtsgrundlage für das dynamische Einbinden von externen Tools

Da sich das Internet laufend verändert und weiterentwickelt, gibt es auch laufend neue Rechtsprechungen zu Homepages, Social Media und Co. Unlängst hat das Landgericht München eine Entscheidung getroffen, die viele bestehende Websites betrifft:

Die bisher gängige Einbindung von dynamischen Webinhalten wie Google Fonts von US-Webdiensten ohne Einwilligung der Besucher wurde vom Landgericht München in einem Urteil (Az. 3 O 17493/20) für rechtswidrig erklärt. Webseitenbetreiber können – wie im o.g. Fall - auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.

Mehr zum Urteil:

Jahrelang war es Standard, dass gewisse externe Ressourcen dynamisch in eine Webseite eingebunden wurden. Diese Vorgehensweise bot viele Vorteile, da auch Synergie-Effekte (kürzere Ladezeiten, höhere Auslastung externer Server) genutzt werden konnten und z.B. Ladezeiten verbessert werden konnten.

Genau dieses Einbinden von Diensten wie Google Fonts, Google Maps oder Google reCAPTCHA ohne die vorherige Zustimmung des Webseiten-Besuchers wurden nun allerdings gerichtlich als nicht mehr rechtskonform befunden. In der Praxis bedeutet das: Viele Webseiten müssen nachgebessert werden.

 

Wir überprüfen Ihre Webseiten

Gerne überprüfen wir, ob eure Websites den Anforderungen dieses neuen Urteils entsprechen. Anhand der Prüfung kann dann gemeinsam entschieden werden, ob Änderungen notwendig sind und, wenn ja, wie aufwendig diese werden.

Nehmt gerne Kontakt mit uns auf! Wir werden eure Webseite auf die neue Rechtsgrundlage hin überprüfen und euch zu weiteren Schritten beraten.